Ihre Immobilie in besten HĂ€nden

Zertifizierte Hausverwaltung und Immobilienmakler

Hausverwaltung bedeutet Vertrauen.

Wir gehören als Hausverwaltung zu den ersten zwölf bundesweit zertifizierten Hausverwaltungen gem. DIN SPEC 91462. Durch diese Zertifizierung unterliegen wir erhöhten Standards, die zugleich unserem Kunden maximale Kompetenz, Transparenz, FlexibilitĂ€t sowie Digitalisierung in allen Bereichen der WEG- und Mietverwaltung gewĂ€hrleistet. Diese Vorteile erhalten Sie bei uns schon ab 3 Wohneinheiten! Im Bereich der Betreuung von denkmalgeschĂŒtzten Mietobjekten haben wir uns u. a. spezialisiert. 

Neben der Hausverwaltung bieten wir auch unsere Dienste als Immobilienmakler an. Wir wissen, was Ihre Immobilie braucht. Hierzu wĂ€hlen wir fĂŒr Sie das passende Verkaufskonzept aus, um fĂŒr Sie den optimalen Verkaufspreis zu erzielen. Lehnen Sie sich zurĂŒck, entspannen Sie sich und ĂŒberlassen Sie uns die Arbeit.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir beraten Sie individuell und haben immer den Werterhalt, die Wertsteigerung und die optimale Vermarktung als Ziele im Blick. Erleben Sie mit uns die bessere Art, Immobilien zu besitzen und/oder zu verkaufen. Sie finden uns an den Standorten Oldenburg,  OsnabrĂŒck, MĂŒnchen, Bremen, Hamburg und Umgebung.

Kundenbewertungen

Maßgeschneiderte Lösungen fĂŒr Ihre Hausverwaltung in Oldenburg und Umgebung

Inhaltsverzeichnis

Jede Immobilie ist einzigartig, und daher bieten wir, als Hausverwaltung in der NĂ€he, individuell abgestimmte Lösungen fĂŒr Ihre Hausverwaltung in Oldenburg an. Das erfahrene Team der TID Immo Verwaltung GmbH aus Oldenburg entwickelt ein Verwaltungskonzept, das genau auf Ihre BedĂŒrfnisse und die Anforderungen Ihrer Immobilie zugeschnitten ist. Wir legen großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit unseren Kunden und stehen Ihnen jederzeit fĂŒr Fragen und Anliegen zum Thema Hausverwaltung zur VerfĂŒgung.

Wir möchten unseren Bestandskunden tĂ€glich aufs Neue ĂŒberzeugen – und unsere Neukunden begeistern. HierfĂŒr entwickeln wir uns als Hausverwaltung in Oldenburg stĂ€tig weiter und implementieren neue Strategien und Technologien in unseren Arbeitsablauf, um den gewachsenen Anforderungen an einen modernen Dienstleister gerecht zu werden. Profitieren Sie von unserer Expertise als professionelle Hausverwaltung in der NĂ€he. Wir ĂŒbernehmen u. a. die komplette Abwicklung von Sanierungsmaßnahmen und gewĂ€hrleisten die bestmögliche Betreuung Ihrer Objekte kontinuierlich und persönlich vor Ort. Wir betreuen Immobilien bereits ab drei Wohneinheiten!

Lernen Sie uns kennen als Dienstleister im Bereich der Miet- oder WEG-Verwaltung, wir möchten uns Ihr Vertrauen verdienen! Bei uns sind Sie in besten HÀnden wenn es um das Thema Hausverwaltung in Oldenburg und Umgebung geht.

Ihre Vorteile - unser Service

Leistungen der Hausverwaltung in der NĂ€he

Mietverwaltung

ZeitgemĂ€ĂŸe Verwaltung Ihrer Immobilie, die sich lohnt. Als professionelle Hausverwaltung in der NĂ€he geben wir alles fĂŒr den Werterhalt Ihrer Immobilie bis hin zur Wertsteigerung, damit Sie die höchstmögliche Rendite erzielen.

  • DurchfĂŒhrung von Zahlungsverkehr und Mahnwesen, Mietkautionsverwaltung
  • Überweisung von LiquiditĂ€tsĂŒberschĂŒssen
  • JĂ€hrliche Nebenkostenabrechnung, DurchfĂŒhrung von Mieterhöhungen
  • Professionelle Wohnungsabnahme / WohnungsĂŒbergabe
  • RegelmĂ€ĂŸige ÜberprĂŒfung der technischen Anlagen
  • Schadensabwicklungen gegenĂŒber Versicherungen
  • Höchstmögliche Korrespondenz mit dem EigentĂŒmer und dem Mieter

WEG-Verwaltung

Mit uns auf der sicheren Seite: FĂŒr WohnungseigentĂŒmergemeinschaften verwalten wir zuverlĂ€ssig entsprechend der gesetzlichen Aufgaben das gemeinschaftliche Eigentum in seiner ganzen Breite.
  • Erstellung eines jĂ€hrlichen Jahresabschlusses / Hausgeldabrechnung
  • Vorbereitung und DurchfĂŒhrung von EigentĂŒmerversammlungen
  • FĂŒhrung einer elektronischen Beschlusssammlung
  • Erstellung eines Wirtschaftsplans 
  • Erstellung einer Hausordnung
  • Rechnungskontrolle und -anweisung
  • Schadensabwicklungen gegenĂŒber Versicherungen
  • Sanierungsempfehlung fĂŒr notwendige substanzerhaltende oder -steigernde Maßnahmen
  • Veranlassung der PrĂŒfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen

Sonder­eigentums­verwaltung

Sie sind EigentĂŒmer einer Wohnung innerhalb einer WohnungseigentĂŒmergemeinschaft? Profitieren Sie von den Vorteilen unserer Sondereigentumsverwaltung.

  • Überwachung, PrĂŒfung und Veranlassung von notwendigen Instandhaltungsarbeiten
  • Schadensabwicklungen gegenĂŒber Versicherungen
  • Abwicklung und Übernahme des gesamten Schriftverkehr mit den Mietern
  • Höchstmögliche Korrespondenz mit dem EigentĂŒmer
  • Überweisung von LiquiditĂ€tsĂŒberschĂŒssen

Unsere Kooperationspartner

Unser EigentĂŒmer- und Mieterportal

Wir digitalisieren die Immobilienverwaltung. Über unser EigentĂŒmer-Mieterportal sowie unserer App können Sie jederzeit mit wenigen Klicks auf die wichtigsten Informationen Ihrer Immobilie zugreifen – von den Ansprechpartnern ĂŒber die Vertragsunterlagen bis hin zu den monatlichen Zahlungen. Egal wo, egal wann. Sie behalten stets den Überblick. DarĂŒber hinaus haben ihre Mieter  die Möglichkeit eventuelle SchĂ€den oder sonstige Anliegen unverzĂŒglich ĂŒber unsere App oder ĂŒber deren individuellen Zugang uns zu melden. Unser Portal gewĂ€hrleistet fĂŒr jede Partei Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

Musterbeispiel fĂŒr die Ansicht des Portals

Portfolio Immobilie Neumarkt Halle

Ihre Experten fĂŒr Hausverwaltung in Oldenburg

Als erfahrene Hausverwaltung in Oldenburg kennen wir die regionalen Gegebenheiten und BedĂŒrfnisse der Immobilienbesitzer und Mieter.

Wir kĂŒmmern uns um alle Aspekte der Immobilienverwaltung, von der technischen bis zur kaufmĂ€nnischen Verwaltung. Unsere Dienstleistungen umfassen unter anderem:

Hausverwaltung in der NĂ€he in Oldenburg
Hausverwaltung in der NĂ€he
DIN SPEC 91462 Siegel
Wir als Hausverwaltung sind DIN SPEC 91462 konform

Wir sind eine zertifizierte Hausverwaltung was bedeutet das?

Wir zÀhlen zu den ersten zwölf Hausverwaltungen in Deutschland, die nach DIN SPEC 91462 zertifiziert wurden. Diese Auszeichnung verpflichtet uns zu höchsten Standards und garantiert Ihnen als Kunden maximale Kompetenz, Transparenz, FlexibilitÀt und einen hohen Grad an Digitalisierung in allen Aspekten der WEG- und Mietverwaltung.

Unsere Leistungen stehen Ihnen bereits ab drei Wohneinheiten zur VerfĂŒgung! Besonders spezialisiert sind wir zudem auf die Betreuung von denkmalgeschĂŒtzten Mietobjekten.

Lokale Hausverwaltung Oldenburg und Umgebung
Lokale Hausverwaltung Oldenburg und Umgebung

Lokale Expertise und Marktkenntnis als Hausverwaltung in Ihrer NĂ€he

Die Immobilienmarktentwicklung in Oldenburg ist dynamisch und vielfĂ€ltig. In den letzten Jahren hat sich die Stadt zu einem attraktiven Standort fĂŒr Investoren und Immobilienbesitzer entwickelt. Mit einem stetigen Anstieg der Nachfrage nach Wohn- und Gewerbeimmobilien bietet Oldenburg zahlreiche Chancen fĂŒr profitable Investitionen.

Das Team der TID Immo Verwaltung GmbH beobachtet kontinuierlich die Marktentwicklungen, um Ihnen fundierte Entscheidungen zu ermöglichen und Ihre Immobilienwerte zu maximieren.

Stadtteile von Oldenburg und ihre Besonderheiten

Oldenburg besteht aus verschiedenen Stadtteilen, die jeweils ihre eigenen einzigartigen Merkmale und VorzĂŒge haben. Ob das historische Flair im Dobbenviertel, die ruhige Wohnlage in Eversten oder die aufstrebende Gegend in Donnerschwee – wir kennen die Besonderheiten jedes Stadtteils in Oldenburg genau. Diese spezifischen Kenntnisse ermöglichen es uns, maßgeschneiderte Verwaltungskonzepte zu entwickeln, die perfekt auf die jeweiligen Anforderungen und Potenziale Ihrer Immobilien abgestimmt sind.

Unsere Expertise zeigt sich in zahlreichen erfolgreichen Immobilienprojekten in Oldenburg. Ein Beispiel hierfĂŒr ist die Sanierung eines Mehrfamilienhauses in der Innenstadt, bei der wir nicht nur den Wohnkomfort erhöht, sondern auch den Immobilienwert signifikant gesteigert haben. Durch eine detaillierte Marktanalyse und die Umsetzung innovativer Verwaltungskonzepte konnten wir fĂŒr unsere Kunden optimale Ergebnisse erzielen.

Ein weiteres Erfolgsprojekt ist die Revitalisierung eines Gewerbeobjekts in Donerschwee, das durch gezielte Maßnahmen zur AttraktivitĂ€tssteigerung nun voll vermietet ist und eine hohe Rendite abwirft. Unsere Berichte und Fallstudien zu diesen Projekten geben Ihnen einen Einblick in unsere Arbeitsweise und die positiven Auswirkungen unserer Dienstleistungen.

Sie suchen einen professionellen Immobilienmakler?
TID Immo Verwaltung GmbH

Die TID Immo Verwaltung GmbH aus Oldenburg bietet Ihnen kompetente UnterstĂŒtzung beim Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie. Mit Fachwissen, Erfahrung und einem GespĂŒr fĂŒr den Markt sorgen wir dafĂŒr, dass Sie die besten Ergebnisse erzielen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise – wir sind Ihr Partner fĂŒr erfolgreiche ImmobiliengeschĂ€fte!

Mehrwert fĂŒr EigentĂŒmer durch eine Hausverwaltung

EigentĂŒmer von Wohn- und Gewerbeimmobilien in Oldenburg und Umgebung profitieren von einer qualifizierten Hausverwaltung. Sie gewĂ€hrleistet eine schnelle Abwicklung von Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen, sorgt fĂŒr eine angemessene Kommunikation zwischen Mietern und Vermietern und trĂ€gt zur Schaffung eines angenehmen und sicheren Wohnumfelds bei. 

Wir sind Ansprechpartner fĂŒr Anliegen und Anregungen der Mieter und tragen so zur Zufriedenheit bei.

Trotz unserer wichtigen Funktionen als Hausverwalter in Oldenburg und Umgebung stehen wir vor verschiedenen Herausforderungen, darunter steigende Anforderungen an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit, sich Àndernde rechtliche Rahmenbedingungen und die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen. 

Durch kontinuierliche Weiterbildung, den Einsatz moderner Technologien und eine enge Zusammenarbeit mit Dienstleistern können wir als zertifizierte Hausverwaltung in Oldenburg diesen Herausforderungen erfolgreich begegnen und ihre LeistungsfÀhigkeit weiter steigern.

Sie haben Fragen zum Thema Hausverwalter?
Rufen Sie uns an!

Sie haben Fragen zum Thema Hausverwaltung oder unserem Immobilienmakler Service? Dann rufen Sie uns fĂŒr Informationen kostenlos und völlig unverbindlich an.

Partner fĂŒr Immobilienverwaltung Oldenburg
TID Immo Verwaltung GmbH fĂŒr Ihre Hausverwaltung

Warum wir der richtige Partner fĂŒr Ihre Hausverwaltung in Oldenburg sind

Mit unserer umfassenden lokalen Expertise und tiefgehenden Kenntnissen des Oldenburger Immobilienmarkts bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen fĂŒr die Verwaltung Ihrer Immobilien.

Unsere Dienstleistungen umfassen die professionelle Betreuung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, umfassende Marktanalysen, individuelle Verwaltungskonzepte und eine proaktive Kommunikation mit allen Beteiligten.

Vertrauen Sie auf unsere langjÀhrige Erfahrung und unser Engagement, um Ihre Immobilienprojekte in Oldenburg erfolgreich zu machen.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr ĂŒber unsere Dienstleistungen zu erfahren und wie wir Ihnen helfen können, den Wert Ihrer Immobilien zu maximieren.

Muss immer ein zertifizierter Hausverwalter bei einer WEG bestellt werden?

Ab dem 1. Dezember 2023 haben WohnungseigentĂŒmer gemĂ€ĂŸÂ Â§ 26a Wohnungseigentumsgesetz (WEG) grundsĂ€tzlich das Recht, einen von einer IHK zertifizierten Verwalter zu bestellen, nachdem eine Übergangsfrist abgelaufen ist. Die Bestellung eines zertifizierten Verwalters ist fĂŒr jede EigentĂŒmerpartei ĂŒberwiegend obligatorisch, da sie ein wesentlicher Bestandteil der ordnungsgemĂ€ĂŸen Hausverwaltung gemĂ€ĂŸ § 19 Abs. 2 WEG ist.

Diese neue Regelung dient dem Schutz der WohnungseigentĂŒmer angesichts der gestiegenen Anforderungen an eine qualifizierte Hausverwaltung, die aus den komplexer werdenden gesellschaftlichen und rechtlichen ZusammenhĂ€ngen resultieren, die die VerwaltertĂ€tigkeit beeinflussen .

Es gibt jedoch Ausnahmen gemĂ€ĂŸ § 19 Abs. 2 WEG, wonach kein zertifizierter Verwalter bestellt werden muss:

Eine Übergangsvorschrift gemĂ€ĂŸ § 48 Abs. 4 WEG besagt, dass Personen, die am 1. Dezember 2020 als Verwalter einer Gemeinschaft von WohnungseigentĂŒmern fungierten, bis zum 1. Juni 2024 als zertifizierte Verwalter gelten. Bis zum 31. Mai 2024 kann also auch ein (noch) nicht zertifizierter Verwalter ohne Risiko einer Anfechtung wiederbestellt werden.


Auch nach Juni 2024 können nicht zertifizierte Verwalter bestellt werden, wenn sich die EigentĂŒmer einig sind. Die Bestellung eines nicht zertifizierten Verwalters ist zwar anfechtbar, jedoch nicht nichtig.

Rechtliche Rahmenbedingungen fĂŒr die Immobilienverwaltung

Die Immobilienverwaltung erfordert ein fundiertes Wissen ĂŒber die rechtlichen Rahmenbedingungen. In Oldenburg und Niedersachsen gelten spezifische Vorschriften fĂŒr Vermieter. Unsere Hausverwaltung stellt sicher, dass alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Dazu gehören unter anderem:

    • Mietrecht: Wir kĂŒmmern uns um die Erstellung und ÜberprĂŒfung von MietvertrĂ€gen undsorgen dafĂŒr, dass diese den aktuellen rechtlichen Standards entsprechen.
    • Wohnungseigentumsrecht: Bei der Verwaltung von WohnungseigentĂŒmergemeinschaften (WEG) achten wir auf die Einhaltung des Wohnungseigentumsgesetzes und organisieren EigentĂŒmerversammlungen.
    • Baurecht und Denkmalschutz: Wir beraten Sie bei Bauprojekten und derInstandhaltung denkmalgeschĂŒtzter Immobilien in Oldenburg.

 

Neben den rechtlichen Aspekten spielt auch die Steueroptimierung eine wesentliche Rolle in der Immobilienverwaltung. Unsere Experten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre steuerliche Belastung zu minimieren.

Hausverwaltungs FAQ

In diesem Abschnitt finden Sie Antworten auf hĂ€ufig gestellte Fragen rund um das Thema Hausverwaltung. Ob Sie EigentĂŒmerin, Mieterin oder einfach an Informationen ĂŒber die Verwaltung von Immobilien interessiert sind, hier sind wir, um Ihre Fragen zu beantworten.

Die Hausverwaltung ist ein komplexes Gebiet, das verschiedene Aspekte des Immobilienmanagements umfasst, von MietvertrĂ€gen ĂŒber Instandhaltung bis hin zu rechtlichen Bestimmungen. Unsere FAQ sollen Ihnen dabei helfen, Licht in den oft undurchsichtigen Prozess der Verwaltung von Wohnungen und GebĂ€uden zu bringen.

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) legt keine festen zeitlichen Fristen fest, was bedauerlich ist. Die §§ 21 und 28 WEG legen lediglich fest, dass der Hausverwalter verpflichtet ist, jĂ€hrlich eine EigentĂŒmerversammlung einzuberufen, einen Wirtschaftsplan fĂŒr das laufende Kalenderjahr zu erstellen und die Kosten des vorangegangenen Jahres abzurechnen („Jahresabrechnung“). Jedoch gibt das Gesetz keine genauen Zeitpunkte fĂŒr diese Aufgaben vor. In solchen FĂ€llen sollten WohnungseigentĂŒmer zuerst ihre TeilungserklĂ€rung und den Verwaltervertrag prĂŒfen, da dort oft weitere Bestimmungen ĂŒber den Zeitpunkt der EigentĂŒmerversammlung zu finden sind.

Falls dies nicht der Fall ist, kann die Rechtsprechung den WohnungseigentĂŒmern helfen. In der Regel gehen die höchstrichterlichen Entscheidungen davon aus, dass die Jahresabrechnung innerhalb der ersten drei bis maximal sechs Monate des Folgejahres erstellt werden sollte (beispielsweise OLG ZweibrĂŒcken, ZMR 2007, 887). Die Erstellung des Wirtschaftsplans sollte noch etwas frĂŒher erfolgen. Denn nur bei einem gĂŒltigen Wirtschaftsplan sind die EigentĂŒmer verpflichtet, Hausgelder an die Gemeinschaft zu zahlen. Wenn es keine Klausel zur automatischen VerlĂ€ngerung gibt, endet die GĂŒltigkeit eines Wirtschaftsplans mit seinem festgelegten Zeitraum. Ein Wirtschaftsplan fĂŒr das Jahr 2023 kann die EigentĂŒmer im Jahr 2024 also nicht mehr zur Zahlung verpflichten, selbst wenn der Verwalter dies möglicherweise anders darstellt.

Daher ist es wichtig, dass ein neuer Wirtschaftsplan grundsĂ€tzlich noch im alten Jahr beschlossen wird, wenn der aktuelle auslĂ€uft. Selbst wenn der Wirtschaftsplan auch fĂŒr das neue Jahr gilt, sollte idealerweise zu Beginn des Abrechnungszeitraums ein neuer Wirtschaftsplan erstellt werden.

Infolgedessen sollte die Hausverwaltung innerhalb der ersten 3 bis 6 Monate eine EigentĂŒmerversammlung einberufen, in der ĂŒber die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan abgestimmt wird.

GemĂ€ĂŸ § 24 Abs. 1 WEG ist es grundsĂ€tzlich erforderlich, dass der Hausverwalter mindestens einmal jĂ€hrlich eine regulĂ€re EigentĂŒmerversammlung einberuft.

ZusĂ€tzlich liegt die Verpflichtung zur Einberufung gemĂ€ĂŸ § 24 Abs. 2 WEG vor, wenn „dies in Textform unter Angabe des Zwecks und der GrĂŒnde von mehr als einem Viertel der WohnungseigentĂŒmer verlangt wird“.

Es gibt jedoch Ausnahmen! Falls gemĂ€ĂŸ § 24 Abs. 3 WEG kein Verwalter vorhanden ist oder sich weigert, kann auch der Vorsitzende des Hausverwaltungsbeirats oder sein Vertreter die Einberufung ĂŒbernehmen. Diese Situation kann auftreten, beispielsweise wenn ein Verwalter in den Ruhestand tritt und keinen Nachfolger hat.

Doch wie handhaben WohnungseigentĂŒmergemeinschaften, die weder einen Hausverwaltungsbeirat noch eine Hausverwaltung haben? Insbesondere in kleinen Gemeinschaften mit 2 oder 3 Einheiten kommt es hĂ€ufig vor, dass beide Positionen unbesetzt sind. GemĂ€ĂŸ § 24 Abs. 3 WEG können auch Mitglieder in solchen verwalterlosen Gemeinschaften die Einberufung einer EigentĂŒmerversammlung ĂŒbernehmen. Es gibt jedoch eine Bedingung: Ein entsprechender Beschluss muss gefasst worden sein, damit ein Mitglied diese Aufgabe ĂŒbernehmen kann. Sollte es keinen Beschluss geben, der ein Mitglied zur Einberufung einer EigentĂŒmerversammlung legitimiert, ist ĂŒber das zustĂ€ndige Amtsgericht ein sogenannter Notverwalter zu bestellen.

FĂŒr selbstverwaltete Gemeinschaften gilt folgender Hinweis: Ist Ihre Gemeinschaft selbstverwaltet? In diesem Fall ĂŒbernimmt ein bestellter WohnungseigentĂŒmer als interner Verwalter die Einberufung der Versammlung.

Die Mitglieder der EigentĂŒmerversammlung (ETV) mĂŒssen spĂ€testens drei Wochen vor dem Termin schriftlich eingeladen werden, entweder per Brief, E-Mail oder Fax. Die gesetzliche Grundlage hierfĂŒr findet sich in § 24 Abs. 4 WEG. Diese Frist soll sicherstellen, dass alle WohnungseigentĂŒmer rechtzeitig informiert werden und ihre Teilnahme an der Versammlung planen können.

EigentĂŒmergemeinschaften haben die Möglichkeit, lĂ€ngere Fristen in Absprache mit dem zustĂ€ndigen Hausverwalter zu vereinbaren. KĂŒrzere Fristen als drei Wochen fĂŒhren dazu, dass BeschlĂŒsse anfechtbar sein können. Im Falle eines Rechtsstreits mĂŒssten beide Parteien jedoch nachweisen, dass sie durch die verspĂ€tete Einladung einen Nachteil bei der Abstimmung erlitten haben (LG MĂŒnchen I, Urteil vom 27.09.2018 – 36 S 18251/16 WEG). Es ist daher ratsam, das Risiko durch die Einhaltung der Frist zu vermeiden. Bei außerordentlichen EigentĂŒmerversammlungen kann das Unterschreiten der drei Wochenfrist sachgerecht sein, wenn die Mitglieder der EigentĂŒmerversammlung ĂŒber eine Sofortmaßnahme entscheiden mĂŒssen.

Wichtiger Hinweis sofort. Daher können auch am letzten Tag vor Ablauf der Frist Nachrichten verschickt werden. Bei Einladungen per Brief muss jedoch die Postlaufzeit berĂŒcksichtigt werden. Zudem sollten auch Sonn- und Feiertage bei der Zustellung in Betracht gezogen werden.

In der Regel liegt die Verantwortung fĂŒr die Erstellung der Tagesordnung beim Hausverwalter. Er muss sicherstellen, dass alle Themen klar formuliert sind, um MissverstĂ€ndnisse innerhalb der EigentĂŒmergemeinschaft zu vermeiden. Außerdem obliegt es ihm, die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte festzulegen und ihre PrioritĂ€t zu bestimmen.

Die Mitglieder der WohnungseigentĂŒmergemeinschaft sind dafĂŒr verantwortlich, dass ihre AntrĂ€ge rechtzeitig beim Hausverwalter eingehen. Jeder Antrag sollte eine kurze sachliche BegrĂŒndung enthalten und sich auf einen bestimmten Tagesordnungspunkt beziehen.

Daher ist es ratsam, frĂŒhzeitig Kontakt zum Hausverwalter aufzunehmen, da die Einladung zur Versammlung mit der Tagesordnung spĂ€testens drei Wochen vor dem Termin verschickt werden muss. Diese Frist ergibt sich aus § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG. Bis zur Versendung der Einladung können Mitglieder der Gemeinschaft neue AntrĂ€ge zur Tagesordnung einbringen, vorausgesetzt sie handeln rechtzeitig (LG MĂŒnchen I, Urteil vom 16.05.2011 – 1 S 5166/11).

Wenn Sie die Einladungsfrist verpasst haben und dennoch einen neuen Tagesordnungspunkt hinzufĂŒgen möchten, kann der Hausverwalter Ihren Antrag ablehnen.

Wenn der Hausverwalter die Einladung mit der Tagesordnung sehr frĂŒhzeitig an die EigentĂŒmer versendet hat (zum Beispiel 6 Wochen vor dem Versammlungstermin), können Sie problemlos weitere AntrĂ€ge stellen und eine Änderung der Tagesordnung beantragen.

Gemeinschaftliche Entscheidungen bezĂŒglich des Gemeinschaftseigentums trifft die WohnungseigentĂŒmergemeinschaft (WEG) stets gemeinschaftlich. Hierzu gehören Bereiche wie der Garten oder das Treppenhaus, da VerĂ€nderungen an der Wohnanlage oder dem GebĂ€ude jeden WohnungseigentĂŒmer betreffen können.

Jedes Mitglied besitzt ein Stimmrecht, um seine Position klar zu vertreten, insbesondere bei der Abstimmung ĂŒber BeschlĂŒsse. Wichtige Themen werden in regulĂ€ren EigentĂŒmerversammlungen diskutiert, die in der Regel einmal pro Jahr stattfinden. Zudem besteht die Möglichkeit, ĂŒber UmlaufbeschlĂŒsse zu entscheiden.

Es gibt jedoch Situationen, in denen weder die regulĂ€re Versammlung noch der Umlaufbeschluss geeignet sind, insbesondere wenn schnelles Handeln erforderlich ist. In solchen FĂ€llen können WohnungseigentĂŒmer eine außerordentliche EigentĂŒmerversammlung (ETV) einberufen.

Es gibt diverse GrĂŒnde, warum EigentĂŒmer sich dazu entscheiden, eine außerordentliche EigentĂŒmerversammlung einzuberufen. Eine Situation kann entstehen, wenn es keinen Immobilienverwalter gibt, was bedeutet, dass die Verantwortung vollstĂ€ndig bei der WohnungseigentĂŒmergemeinschaft liegt.

Jedoch ist die Einberufung einer außerordentlichen EigentĂŒmerversammlung auch in Situationen von großer Relevanz, in denen schnelles Handeln erforderlich ist. Beispielsweise bei Schimmelbefall oder einem Rohrbruch mĂŒssen unverzĂŒglich Maßnahmen ergriffen werden. Um sicherzustellen, dass die WohnungseigentĂŒmergemeinschaft handlungsfĂ€hig bleibt, selbst wenn der Verwalter gerade nicht verfĂŒgbar ist, besteht die Möglichkeit, eine außerordentliche EigentĂŒmerversammlung einzuberufen.

Folgende Ereignisse können als Anlass fĂŒr eine außerordentliche EigentĂŒmerversammlung dienen:

  • RohrbrĂŒche
  • WasserschĂ€den
  • SturmschĂ€den
  • Schimmelbefall
  • Pflichtverletzungen seitens des Verwalters

In einer WohnungseigentĂŒmergemeinschaft können Entscheidungen entweder wĂ€hrend einer

 – EigentĂŒmerversammlung oder

– durch einen Umlaufbeschluss gemĂ€ĂŸ § 23 Abs. 3 WEG

getroffen werden. Wenn zĂŒgige Entscheidungen in Ihrer Gemeinschaft erforderlich sind, ist das Umlaufbeschlussverfahren die bevorzugte Option. Es erfordert lediglich einen schriftlichen Antrag, der an alle MiteigentĂŒmer ĂŒbermittelt wird, beispielsweise per E-Mail, Post oder WhatsApp-Nachricht. Sobald alle Mitglieder der Gemeinschaft zugestimmt haben, gilt der Beschluss im Umlaufverfahren als erfolgreich.

Im Vergleich zu einer EigentĂŒmerversammlung entfĂ€llt der hohe Organisationsaufwand vollstĂ€ndig, was diese Entscheidungsform wesentlich einfacher und schneller macht.

Die Abwicklung eines Umlaufverfahrens ist recht unkompliziert gestaltet und kann auf zwei verschiedene Arten eingeleitet werden:

  1. Bei einem Umlaufbeschluss im weiteren Sinne wird der Beschlussantrag zeitgleich an alle EigentĂŒmer der WohnungseigentĂŒmergemeinschaft (WEG) verschickt, um ihre Zustimmung einzuholen.
  2. Die Alternative ist das Umlaufverfahren im engeren Sinne. Dabei wird zunĂ€chst ein Schreiben an einen EigentĂŒmer der WEG geschickt. Nachdem diese Person ihre schriftliche Entscheidung getroffen hat, wird das Schreiben nacheinander durch die gesamte WEG gereicht, bis jeder EigentĂŒmer seine Stimme abgegeben hat.

Dank des neuen WEG-Gesetzes muss die DurchfĂŒhrung des Umlaufverfahrens nur noch in Textform erfolgen. Daher können zur Abstimmung folgende Kommunikationsmittel genutzt werden: E-Mail, Post, WhatsApp (als Textnachricht), sowie andere Messenger-Dienste wie Facebook Messenger oder Telegram.

Dies macht das Umlaufverfahren deutlich schneller und einfacher als in der Vergangenheit und ist besonders vorteilhaft fĂŒr WEGs, bei denen nicht alle EigentĂŒmer vor Ort sind. FrĂŒher mussten UmlaufbeschlĂŒsse per Post hin und her geschickt werden, und die Unterschriften aller WohnungseigentĂŒmer waren erforderlich.

Heutzutage kann ein Umlaufbeschlussverfahren problemlos per Chat (oder E-Mail) mit allen Mitgliedern der WEG durchgefĂŒhrt werden – alles mit wenigen Klicks und komplett papierlos.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass fĂŒr ein Umlaufverfahren die sogenannte Allstimmigkeit erforderlich ist, damit ein Beschluss erfolgreich ist. Das bedeutet, dass alle im Grundbuch eingetragenen EigentĂŒmer zustimmen mĂŒssen.

Wenn auch nur eine Enthaltung oder Gegenstimme vorliegt, scheitert das Vorhaben und eine Abstimmung muss in einer EigentĂŒmerversammlung durchgefĂŒhrt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Abstimmungsverfahren fĂŒr eine bestimmte Angelegenheit zu Ă€ndern, sodass eine einfache Mehrheit bei einem Umlaufverfahren ausreicht. Hierzu bedarf es im Vorfeld eines sog. „Absenkungsbeschlusses“.

Erst durch die Veröffentlichung des Ergebnisses wird ein Umlaufbeschluss wirksam. DafĂŒr kann der Initiator des Umlaufverfahrens (bspw. ein EigentĂŒmer aus der WEG) verschiedene Wege nutzen. In den meisten FĂ€llen wird das Ergebnis schriftlich per E-Mail oder Post allen EigentĂŒmer mitgeteilt. Auch ein Aushang im Treppenhaus kann zur VerkĂŒndung genutzt werden.

Um ein Umlaufverfahren mit einfacher Mehrheit durchfĂŒhren zu können, ist zunĂ€chst ein vorheriger Beschluss erforderlich, der als „Absenkungsbeschluss“ bekannt ist. In diesem Beschluss entscheidet die WohnungseigentĂŒmergemeinschaft (WEG), dass eine Entscheidung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt (TOP) im Umlaufverfahren mit Mehrheitsentscheidung getroffen werden soll.

Ein Beispiel verdeutlicht diesen Prozess:

WĂ€hrend einer EigentĂŒmerversammlung soll ĂŒber die Beauftragung eines Handwerkers abgestimmt werden, jedoch liegen zu diesem Zeitpunkt noch keine Angebote vor. Daher beschließt die WEG, dass die Entscheidung im Umlaufverfahren mit einfacher Mehrheit getroffen werden soll, sobald der Verwalter die Angebote eingeholt hat. Die WEG fasst daraufhin diesen Absenkungsbeschluss.

Nach 2 Wochen hat der Verwalter alle Angebote eingeholt, und nun erfolgt die Abstimmung im Umlaufverfahren – mit einfacher Mehrheit.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Aufhebung der Allstimmigkeit nur fĂŒr dieses spezifische Vorhaben gilt, nĂ€mlich die Beauftragung von Handwerkern. Eine dauerhafte Absenkung der erforderlichen Mehrheit ist nicht möglich.

In FĂ€llen, in denen ein EigentĂŒmer auf einen Umlaufbeschluss nicht reagiert, kann die WohnungseigentĂŒmergemeinschaft (WEG) nur begrenzt intervenieren. Eine zwingende Teilnahme an einem Umlaufverfahren ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Im Falle einer Allstimmigkeit fĂŒhrt das Ausbleiben der Reaktion eines EigentĂŒmers auf den Umlaufbeschluss zu einem unergiebigen Ergebnis. Infolgedessen wĂ€re der Beschluss unwirksam, und eine EigentĂŒmerversammlung zur Beschlussfassung wĂ€re erforderlich.

Es gibt jedoch eine Ausnahme von dieser Regel: Es muss zuvor in einer EigentĂŒmerversammlung beschlossen werden, dass fĂŒr Umlaufverfahren auch eine einfache Mehrheit ausreichend ist. Falls eine solche Vereinbarung besteht, ist ein Umlaufbeschluss gĂŒltig, selbst wenn einzelne EigentĂŒmer nicht teilnehmen und ihre Stimme abgeben.

Ja, ein Umlaufbeschlussverfahren ist auch ĂŒber WhatsApp möglich. Sowohl die DurchfĂŒhrung als auch die VerkĂŒndung können seit der WEG-Reform 2020 ĂŒber den beliebten Messenger realisiert werden.

Hinweis :

Stimmen sind nur gĂŒltig, wenn Sie in Textform eingereicht wurden! Sprachnachrichten oder Videobotschaften werden nicht akzeptiert. 

Bitte beachten Sie, dass die hier bereitgestellten Antworten allgemeiner Natur sind und nicht fĂŒr spezifische Situationen gelten könnten. Bei spezifischen Fragen zu Ihrem Mietvertrag, zu Instandhaltungsmaßnahmen oder anderen Angelegenheiten Ihrer Immobilie empfehlen wir, sich direkt an Ihre Hausverwaltung zu wenden.

Wir hoffen, dass diese FAQ Ihnen nĂŒtzliche Einblicke bieten und Ihnen bei Fragen rund um die Hausverwaltung weiterhelfen können. Sollten Sie eine Frage haben, die hier nicht beantwortet wird, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Sie haben Fragen zu uns als Hausverwalter? Schreiben Sie uns!

Sie haben ein Anliegen rund um das Thema Hausverwaltung in Oldenburg oder im Rahmen der MaklertĂ€tigkeit? Sie möchten uns einen Tipp zu einer Immobilie geben oder wĂŒnschen eine Nebenkostenabrechnung?

Dann freuen wir uns ĂŒber eine schriftliche oder telefonische unverbindliche Nachricht von Ihnen. Gerne können Sie unser Kontaktformular nutzen.

Auch Sie können uns in wenigen Schritten Ihre Pflichten anvertrauen und damit das Beste aus Ihren Immobilien zu holen – ohne selbst etwas tun zu mĂŒssen. Das alles beginnt mit einem Telefonat oder einer Nachricht. 

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